Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bonner Bäder sind ständig bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zu gestalten, mithin also barrierefrei zugänglich zu machen.
Methodik: Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die Bewertungen in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung.
Geltungsbereich: Diese Erklärung gem. § 10b BGG NRW gilt für die Website baeder.bonn.de .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Die oben genannte Website ist aktuell nur teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) vereinbar. Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach den Ergebnissen der vorgenommenen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen aktuell lediglich kompatibel.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bilder und Infografiken ohne genug Texte:
- Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind zurzeit noch unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
Aktuelles - Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden die Bilder und Infografiken möglichst zeitnah nach und nach bearbeiten und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder ggf. anpassen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind aktuell nicht barrierefrei gestaltet, da die Herstellung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 4 BGG NRW darstellen würde.
PDF's und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Begründung der unverhältnismäßige Belastung: Die Bonner Bäder verfügen bis auf Weiteres nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen durchführen zu können, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden den Bonner Bädern auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt, die vom Bäderpersonal nicht überarbeitet werden können. Die Bonner Bäder sind dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.06.2024 erstellt und zuletzt am 24.07.2025 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson für die Barrierefreiheit der Bonner Bäder ist Herr Stefan Günther, Leiter des Sport- und Bäderamtes (Tel: 0228/77 32 67, sportamt@bonn.de).
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.