FAQ - Aushilfstätigkeit als Kassenkraft
Willkommen in unserem FAQ-Bereich zur Aushilfstätigkeit als Kassenkraft in den Bonner Bädern. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick, von den Anforderungen und Aufgaben bis hin zu Arbeitszeiten, Bezahlung und dem Bewerbungsablauf. So erhalten Sie schnell Klarheit darüber, was Sie bei uns erwartet und wie Sie Teil unseres Teams werden können.
1. Allgemeines
Wer kann sich als Kassenkraft bewerben?
Bewerben können sich alle Personen, die volljährig sind und Freude am Umgang mit Badegästen sowie am Arbeiten im Team haben.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Eine formlose E-Mail an rettungsschwimmer@bonn.de mit einer kurzen Interessensbekundung genügt.
Eine ausführliche Bewerbung (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) ist nicht erforderlich.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Eingang der Interessensbekundung erhalten Sie von uns:
- eine Rückmeldung mit dem weiteren Ablauf,
- den Personalbogen zur Erfassung Ihrer Stammdaten und dem geplanten Einsatzumfang,
- die Checkliste BDA (Minijob-Zentrale),
- das Formular Dienstkleidung,
- sowie eine Übersicht der zunächst benötigten Nachweise.
2. Voraussetzungen & Nachweise
Welche Nachweise werden benötigt?
- Nachweis einer aktiven Krankenversicherung (Scan der Vorder- und Rückseite der Karte)
- Erweitertes Führungszeugnis
3. Beschäftigung & Einsatz
Welche Beschäftigungsformen gibt es?
- Kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Tage im Jahr)
- Geringfügige Beschäftigung (Minijob) – bis 556 € monatlich, ab 2026 bis 603 €
- Werkstudententätigkeit
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Arbeitszeiten & Schichtsystem - Wie erfolgt die Einsatzplanung?
Die Beschäftigung erfolgt als Arbeit auf Abruf im gegenseitigen Einvernehmen. In der Praxis teilen Sie den Bädern mit, wann Sie verfügbar sind – und die Bäder informieren Sie über ihren Personalbedarf. Wenn sich beides deckt, wird ein Dienst vereinbart.
Wie lange laufen die Verträge?
Neue Bewerber*innen können entweder als Dauerabrufkraft mit einer Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten eingestellt werden oder einen sachgrundbefristeten Saisonvertrag erhalten.
Wiederkehrende Bewerber*innen erhalten einen sachgrundbefristeten Vertrag für die jeweilige Freibadsaison.
4. Vergütung & Arbeitsbedingungen
Wie werde ich bezahlt?
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA), Entgeltgruppe 3.
Kontakt
Für alle Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an rettungsschwimmer(@)bonn.de
oder telefonisch unter Telefonnummer: 0228 77 32 34.