FAQ – Aushilfstätigkeit als Rettungsschwimmer*in
Willkommen in unserem FAQ-Bereich rund um die Aushilfstätigkeit als Rettungsschwimmer in den Bonner Bädern. Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt – von den Voraussetzungen über den Einsatzbereich bis hin zu Arbeitszeiten und Vergütung. So erhalten Sie schnell einen Überblick und können sich optimal auf Ihre Bewerbung und den späteren Einsatz vorbereiten.
1. Allgemeines
Wer kann sich als Rettungsschwimmer*in bewerben?
Bewerben können sich alle Personen, die volljährig sind und über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (DRSA Silber) sowie einen gültigen Erste-Hilfe-Nachweis verfügen (beides nicht älter als zwei Jahre) – oder bereit sind, diese Nachweise zu erwerben.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Eine formlose E-Mail an rettungsschwimmer@bonn.de mit einer kurzen Interessensbekundung genügt.
Eine ausführliche Bewerbung (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) ist nicht erforderlich.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Eingang der Interessensbekundung erhalten Sie von uns:
- eine Rückmeldung mit dem weiteren Ablauf,
- den Personalbogen zur Erfassung Ihrer Stammdaten und dem geplanten Einsatzumfang,
- die Checkliste BDA (Minijob-Zentrale),
- das Formular Dienstkleidung,
- sowie eine Übersicht der zunächst benötigten Nachweise.
2. Voraussetzungen & Nachweise
Welche Nachweise werden benötigt?
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (DRSA Silber)
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Erweitertes Führungszeugnis
- Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- Nachweis einer aktiven Krankenversicherung (Scan der Vorder- und Rückseite der Karte)
Ich habe noch kein DRSA Silber – kann ich den Kurs über die Stadt machen?
Ja. Die Stadt Bonn bietet in Kooperation mit der Wasserwacht einen kostenlosen Wochenendkurs an, um das DRSA Silber zu erwerben.
Dieser Kurs ist ausschließlich für Bewerbende gedacht, die tatsächlich als Rettungsschwimmer*in für die Stadt Bonn tätig werden möchten.
Eine Übersicht über alle kommenden Termine finden Sie hier.
Mein DRSA Silber läuft bald ab – was dann?
Liegt ein DRSA Silber mit unzureichender Gültigkeit vor, kann eine Auffrischung angeboten werden.
Termine stehen bis Ende Mai 2026 zur Verfügung.
Ich habe keinen Erste-Hilfe-Nachweis – was tun?
Bewerbende ohne gültigen Nachweis können von uns einen kostenlosen Gutschein für einen Kurs des DRK-Bonn erhalten.
Bitte teilen Sie uns dies per E-Mail mit.
3. Beschäftigung & Einsatz
Welche Beschäftigungsformen gibt es?
- Kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Tage im Jahr)
- Geringfügige Beschäftigung (Minijob) – bis 556 € monatlich, ab 2026 bis 603 €
- Werkstudententätigkeit
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Arbeitszeiten & Schichtsystem - Wie erfolgt die Einsatzplanung?
Die Beschäftigung erfolgt als Arbeit auf Abruf im gegenseitigen Einvernehmen. In der Praxis teilen Sie den Bädern mit, wann Sie verfügbar sind – und die Bäder informieren Sie über ihren Personalbedarf. Wenn sich beides deckt, wird ein Dienst vereinbart.
Wie lange laufen die Verträge?
Neue Bewerber*innen können entweder als Dauerabrufkraft mit einer Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten eingestellt werden oder einen sachgrundbefristeten Saisonvertrag erhalten.
Wiederkehrende Bewerber*innen erhalten einen sachgrundbefristeten Vertrag für die jeweilige Freibadsaison.
4. Vergütung & Arbeitsbedingungen
Wie werde ich bezahlt?
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA), Entgeltgruppe 3.
Kontakt
Für alle Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an rettungsschwimmer(@)bonn.de
oder telefonisch unter Telefonnummer: 0228 77 32 34.